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Nachhilfe in Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen, BWL, ReWe, Doppelte Buchführung, Rechnungwesen, Bilanzierung, ABWL
Die Bilanz stellt eine umfassende Gegenüberstellung aller Vermögensbestandteile eines Unternehmens dar und wird an einem festgelegten Zeitpunkt erstellt: dem Bilanzstichtag. Die Bilanz besteht aus der Aktiva (Vermögenswerten) und der Passiva (Kapitalherkunft). Aus der Bilanz kannst du somit die Kapitalstruktur erkennen und in welchen Vermögenswerten das Kapital gebunden ist. Die Bilanz ist eine Stichtagsbetrachtung und beinhaltet dementsprechend Bestandsgrößen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist neben der Bilanz und dem Anhang ein weiterer Bestandteil des Jahresabschlusses. Die Gewinn- und Verlustrechnung beinhaltet Erfolgskonten (Ertrags- und Aufwandskonten). Aus der GuV ist insbesondere der Erfolg, also der Jahresüberschuss oder ggf. Jahresfehlbetrag abzulesen. Die GuV spiegelt die Aufwands- und Ertragsstruktur des Unternehmens innerhalb eines Geschäftsjahres wider. Die GuV ist demnach zeitraumbezogen.
Der Einnahmenüberschussrechnung ist ein steuerrechtlicher Begriff und eine Einnahmenrechnung für diejenigen die nicht nach dem EStG zu bilanzieren verpflichtet sind. Nach den gesetzlichen Vorschriften des EStGs werden die Einnahmen und Ausgaben erfasst und ein Überschuss ermittelt.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel
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